Dein Immobilientipp lohnt sich
Teilnahmebedingungen zur EUREA-Tippgeberaktion
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Stellen Sie den Kontakt zu uns her und profitieren Sie bei erfolgreicher Vermittlung von einer Tippgeberprämie.
1. Veranstalter und Gegenstand der Aktion
Veranstalter der Tippgeberaktion ist die EUREA Real Estates GmbH, Hans-Sachs-Straße 1a, 4600 Wels, nachfolgend „EUREA“.
Die Aktion richtet sich an Personen, die EUREA den Kontakt zu einem verkaufsinteressierten Immobilieneigentümer herstellen. Unter den folgenden Voraussetzungen erhält der Tippgeber eine Prämie in Höhe von 10 % der gesamten Nettoprovision, die EUREA aus dem betreffenden Immobilienverkauf vom Käufer und Verkäufer tatsächlich erhält.
2. Einreichung eines Immobilientipps
Der Tipp ist vor Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrags unter Angabe folgender Informationen an EUREA zu übermitteln:
- Name und Kontaktdaten des Tippgebers;
- Name und Kontaktdaten des Immobilieneigentümers;
- Adresse oder eindeutige Beschreibung der betreffenden Immobilie.
Der Eigentümer muss mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten und der Kontaktaufnahme durch EUREA einverstanden sein. Alternativ kann der Eigentümer selbst mit EUREA Kontakt aufnehmen und dabei den Tippgeber ausdrücklich nennen.
EUREA bestätigt den Eingang des Tipps und informiert den Tippgeber darüber, ob der Tipp die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Eingangsbestätigung allein begründet noch keinen Auszahlungsanspruch.
3. Voraussetzungen für die Tippgeberprämie
Ein Anspruch auf die Prämie besteht, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Tipp geht innerhalb des Aktionszeitraums bei EUREA ein.
- Die konkrete Verkaufsabsicht des Eigentümers hinsichtlich der betreffenden Immobilie war EUREA zum Zeitpunkt des Tipps noch nicht bekannt und es bestanden dazu noch keine Vermittlungsgespräche oder ein Vermittlungsauftrag.
- Durch den Tipp kommt der Kontakt zwischen dem Eigentümer und EUREA zustande.
- EUREA schließt mit dem Eigentümer einen rechtswirksamen Alleinvermittlungsauftrag für die genannte Immobilie ab.
- Aufgrund der Vermittlungstätigkeit von EUREA kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag über diese Immobilie zustande.
- Die EUREA aus diesem Verkauf zustehende Gesamtprovision ist vollständig bei EUREA eingegangen.
Die bloße Bekanntgabe eines Kontakts oder der Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrags allein löst noch keinen Prämienanspruch aus. EUREA ist nicht verpflichtet, einen Vermittlungsauftrag anzunehmen.
4. Höhe und Berechnung der Prämie
Die Tippgeberprämie beträgt 10 % der Summe der von EUREA tatsächlich vereinnahmten Käufer- und Verkäuferprovision, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Maßgeblich sind die im konkreten Geschäftsfall vereinbarten und vollständig bezahlten Provisionen. Wird beispielsweise nur mit einer Vertragspartei eine Provision vereinbart, bildet diese die Berechnungsgrundlage. Auslagenersätze und andere Entgelte zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.
Berechnungsbeispiel: Erhält EUREA vom Käufer 15.000 Euro und vom Verkäufer 15.000 Euro Nettoprovision, beträgt die gesamte Nettoprovision 30.000 Euro. Die Tippgeberprämie beträgt in diesem Fall 3.000 Euro.
Ist der Tippgeber für seine Leistung gesetzlich zur Verrechnung von Umsatzsteuer verpflichtet, wird diese gegen ordnungsgemäße Rechnung zusätzlich bezahlt.
5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach vollständigem Eingang der gesamten EUREA zustehenden Provision auf das vom Tippgeber bekannt gegebene Bankkonto.
Der Tippgeber hat EUREA seine Bankverbindung und die für die Abrechnung erforderlichen Angaben rechtzeitig mitzuteilen. Soweit eine Rechnung gesetzlich erforderlich ist, muss auch diese rechtzeitig vorliegen. Fehlen notwendige Angaben oder Unterlagen, erfolgt die Auszahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach deren vollständigem Eingang, frühestens jedoch nach vollständigem Provisionseingang.
EUREA stellt dem Tippgeber eine nachvollziehbare Abrechnung über die Berechnungsgrundlage und die Prämienhöhe zur Verfügung.
6. Mehrfachnennungen und eigene Immobilien
Wird dieselbe Verkaufsgelegenheit von mehreren Personen gemeldet, steht die Prämie demjenigen zu, dessen vollständiger, den Teilnahmebedingungen entsprechender Tipp zuerst bei EUREA eingegangen ist. Pro vermitteltem Immobilienverkauf wird die Prämie einmal gewährt.
Die Bekanntgabe einer eigenen Immobilie oder einer Immobilie, an der der Tippgeber Miteigentümer ist, begründet keinen Prämienanspruch.
7. Tätigkeit des Tippgebers
Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich auf die Bekanntgabe der Verkaufsgelegenheit und die Herstellung des Kontakts. Der Tippgeber ist nicht berechtigt, im Namen von EUREA aufzutreten, Zusagen abzugeben, Vertragsverhandlungen zu führen oder Zahlungen entgegenzunehmen.
Der Tippgeber hat die auf seine Tätigkeit anwendbaren gewerbe-, berufs- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Versteuerung der Prämie richtet sich nach seinen persönlichen steuerlichen Verhältnissen.
Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltene Tippgeberprämie nach den für ihn geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gegebenenfalls der Einkommensteuer zu unterwerfen und gegenüber dem Finanzamt zu erklären; EUREA übernimmt keine Haftung für die Erfüllung dieser persönlichen steuerlichen Pflichten des Tippgebers.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Prüfung und Bearbeitung des Tipps sowie zur Abwicklung der Tippgeberprämie verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung von EUREA.
Zur Datenschutzinformation9. Aktionszeitraum
Die Tippgeberaktion gilt für Tipps, die bis einschließlich 31.12.2027 bei EUREA eingehen.
Für rechtzeitig eingegangene Tipps bleibt ein Prämienanspruch nach diesen Teilnahmebedingungen auch dann möglich, wenn der Alleinvermittlungsauftrag, der Kaufvertrag oder der vollständige Provisionseingang erst nach diesem Datum erfolgt.
10. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.